Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden Therapeuten unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.
Zur Bearbeitung hier klicken.
Zur Bearbeitung hier klicken.